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Preise im Krankenhaus Landau

LeistungPreis (incl. MwSt.)
Zuschlag Unterbringung im Einbettzimmer 163,01 € pro Tag
Begleitperson (Übernachtung und Verpflegung)53,55 € pro Tag
Telefon
Grundgebühr für die Nutzung pro Tag:
Gebühr pro Einheit:

0,60 €
0,12 €
Fernsehen:
Nutzung pro Stunde
Gebühr für die Nutzung pro Std.:
Pro Tag (bis 3 Uhr, dann neuer Rechnungsbetrag):


1,00 €
3,00 €

1 Das Einbettzimmer kann bei Behandlung in allen Haupt- und Belegabteilungen mit oder ohne Wahlleistung Arzt gebucht werden.



Fallpauschalen bei Abrechnung nach der Fallpauschalenverordnung für Krankenhäuser (FPV)

Mit dem Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems vom 23.4.2002 (Fallpauschalengesetz – FPG) wurde das Abrechnungssystem für Krankenhäuser auf eine leistungsorientierte Vergütung umgestellt. Das neue Vergütungssystem basiert auf Diagnosis Related Groups (DRGs), die unterschiedliche Diagnosen und Krankheitsarten zu einem ökonomisch orientierten Katalog von pauschalierten Abrechnungspositionen zusammenfassen.
Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt (Fallpauschale) setzen sich demnach aus zwei Faktoren zusammen: dem Basisfallwert des Krankenhauses (s.u.) und einem „Schweregrad“ (Relativgewicht), der der entsprechenden DRG zugeordnet ist und durch das Alter, Operationen, Diagnosen, Verweildauern , u.a. beeinflusst wird.
LeistungPreis (incl. MwSt.)
Basisfallwert 2.982,50 €
Zuschlag Ausgleich § 15.20,00 €
Zuschlag Ausbildung66,14 €
Zuschlag DRG-System0,99 €
Zuschlag Qualitätssicherung0,88 €
Zuschlag Bundesausschuss0,87 €
Zuschlag Arbeitszeitverbesserung0,00 %
  
Zuschlag Erlösausgleich § 5/43,05 %
Zuschlag med. begründete Begleitperson45,00 € pro Tag
 Abschlag Konvergenz0,00 €


Zuzahlung (gesetzlich verpflichtender Eigenanteil)

Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich an den Kosten ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Das Kreisklinikum ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von derzeit 10 Euro pro Tag zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem anderen Krankenhaus stationär behandelt worden sein, werden diese Tage selbstverständlich verrechnet. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.