FAQ / Hilfe
Allgemeines
Wann sind Besuchszeiten im Kreisklinikum Dingolfing-Landau?
Das Kreisklinikum Dingolfing-Landau hat variable Besuchszeiten. Bitte besprechen Sie mit den Pflegekräften der Station, wann es am besten passt. Der Haupteingang schließt um 21.00 Uhr.
Darf im Kreisklinikum Dingolfing-Landau geraucht werden?
Das Kreisklinikum Dingolfing-Landau ist Mitglied im Netzwerk Rauchfreier Krankenhäuser. Zum Schutze der Nichtraucher und Ihrer Gesundheit möchten wir Sie bitten, zum Rauchen in die ausgeschilderten Raucherbereiche zu gehen.
Wenn Sie die Gelegenheit für eine Raucherentwöhnung nutzen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Die Sprechstunden werden im Büro der Pflegeüberleitung, Raum E 102/2, abgehalten.
Welche Untersuchungen sind vor einem Aufenthalt notwendig?
Alle erforderlichen Untersuchungen werden mit Ihnen im Vorfeld der Operation besprochen und von Ihrem Hausarzt, Orthopäden oder Chirurgen veranlasst.
Was muss ich bei einer ambulanten Operation/Narkose berücksichtigen?
Bei einer ambulanten Operation werden Sie nicht stationär aufgenommen. Sie können nach dem Eingriff, nach einer kurzen Überwachungsphase, wieder nach Hause gehen.
In den 24 Stunden nach einer Narkose dürfen Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Sie sind in dieser Zeit nicht geschäftsfähig. Auf Ihrem Nachhauseweg sollten Sie von einer Begleitperson unterstützt werden, und zu Hause sollte jemand zu Ihrer Betreuung anwesend sein.
Wie ist die Zuzahlung für einen stationären Aufenthalt geregelt?
Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich an den Kosten ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen.
Das Kreisklinikum ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von derzeit 10 Euro pro Tag zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem anderen Krankenhaus stationär behandelt worden sein, werden diese Tage selbstverständlich verrechnet.
Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.