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Preise im Krankenhaus Dingolfing

LeistungPreis (incl. MwSt.)
Zuschlag Unterbringung im Einbettzimmer 166,68 €
Zuschlag Unterbringung im Einbettzimmer „A“ ohne
Bad und Dusche (Zi.Nr. 133, 135, 233, 235) 1
60,13 €
Zuschlag Unterbringung im Zweibettzimmer 129,09 €
Begleitperson (Übernachtung und Verpflegung)53,55 €
Tiefgarage: Parkgebührenbis 30 min. kostenfrei
danach 0,50 € / halbe Stunde
maximal 2,50 € pro Tag
Telefon
Grundgebühr für die Nutzung pro Tag:
Gebühr pro Einheit:

0,60 €
0,12 €
Fernsehen: Nutzung pro Tag1,80 €
Internet-Cafe: NutzungsgebührenMindesteinwurf 0,50 €
maximal pro Stunde 2,80 €

1 Das Ein- oder Zweibettzimmer kann bei Behandlung in allen Haupt- und Belegabteilungen mit oder ohne Wahlleistung Arzt gebucht werden.



Fallpauschalen bei Abrechnung nach der Fallpauschalenverordnung für Krankenhäuser (FPV)

Mit dem Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems vom 23.4.2002 (Fallpauschalengesetz – FPG) wurde das Abrechnungssystem für Krankenhäuser auf eine leistungsorientierte Vergütung umgestellt. Das neue Vergütungssystem basiert auf Diagnosis Related Groups (DRGs), die unterschiedliche Diagnosen und Krankheitsarten zu einem ökonomisch orientierten Katalog von pauschalierten Abrechnungspositionen zusammenfassen.
Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt (Fallpauschale) setzen sich demnach aus zwei Faktoren zusammen: dem Basisfallwert des Krankenhauses (s.u.) und einem „Schweregrad“ (Relativgewicht), der der entsprechenden DRG zugeordnet ist und durch das Alter, Operationen, Diagnosen, Verweildauern , u.a. beeinflusst wird.
LeistungPreis (incl. MwSt.)
Basisfallwert 2.982,50 €
Zuschlag Ausgleich § 15.20,00 €
Zuschlag Ausbildung65,98 €
Zuschlag DRG-System0,99 €
Zuschlag Qualitätssicherung0,88 €
Zuschlag Bundesausschuss0,87 €
Zuschlag Arbeitszeitverbesserung0,00 %
Zuschlag med. begündete Begleitperson45,00 € pro Tag

Abschlag Konvergenz

0,00 €

Abschlag Mehrleistungen §4/2a0,00 €

Abschlag Erlösausgleich § 5/4

-6,91%



Zuzahlung (gesetzlich verpflichtender Eigenanteil)

Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich an den Kosten ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Das Kreisklinikum ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von derzeit 10 Euro pro Tag zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem anderen Krankenhaus stationär behandelt worden sein, werden diese Tage selbstverständlich verrechnet. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.